Eilmeldung

Update vom 6. März: Weiterhin eingeschränkte Kirchenversammlungen wegen Coronavirus

Auch am 8. März abgesagte oder eingeschränkte Versammlungen in den Deutschschweizer Pfählen

Das Coronavirus hat die Schweiz erreicht und den Bundesrat veranlasst, Grossveranstaltungen mit mehr als 1000 Teilnehmenden bis mindestens 15. März 2020 zu verbieten. Für Versammlungen unter 1000 Teilnehmenden gibt es kantonal nach wie vor verschiedene Regelungen. Aus diesem Grund werden die Versammlungen in gewissen Pfählen der Deutschschweiz abgesagt oder die Teilnahme eingeschränkt (siehe nachfolgende Auflistung). In jedem Fall müssen sich die Teilnehmenden strikte an die Verhaltensregeln des Bundesamts für Gesundheit (BAG) halten, d.h. gründlich Händewaschen, Händeschütteln vermeiden, in Taschentuch oder Armbeuge husten und niesen, bei Fieber und Husten zu Hause bleiben, nur nach telefonischer Anmeldung in Arztpraxis oder Notfallstation.

Ziel der Pfahlpräsidentschaften von Bern, St. Gallen und Zürich ist, eine einheitliche Lösung zu finden ab dem 15. März. 

                                     

Pfahl Bern

(Gemeinden Basel, Biel, Burgdorf, Interlaken, Pratteln, Reinach, Solothurn, Zollikofen)

Sämtliche Sonntagsversammlungen am 8. März sind abgesagt. Der Pfahl arbeitet an Lösungen für den 15. März, die eine Übertragung einer Abendmahlsversammlung per Internet in die Heime der Mitglieder ermöglichen wird, sollte bis dahin keine positive Veränderung der Situation eingetreten sein. Darüber hinaus wird geprüft, welche Möglichkeiten für das Teilen des Abendmahls in Zusammenhang mit dem 15. März 2020 bestehen.

Pfahl St. Gallen

(Gemeinden Bonstetten, Dornbirn (A) Ebnat, Frauenfeld, Kreuzlingen, Landquart, Ravensburg (D), Richterswil, St. Gallen, Winterthur, Wetzikon, Zurich Branch)

In den Gemeinden findet am 8. März nur die sonntägliche Abendmahlsversammlung statt. Sämtliche weiteren Veranstaltungen auf Pfahlebene - auch unter der Woche - sind abgesagt. Personen, die krank sind oder sich krank fühlen oder sich in den letzten 2 Wochen in den Risikogebieten aufhielten, dürfen nicht an den Veranstaltungen teilnehmen. Zu ihrem eigenen Schutz empfehlen wir älteren Personen und anderen, die zur Risikogruppe gehören, nicht an den Versammlungen teilzunehmen. Weitere Anpassungen können jederzeit folgen. 

Pfahl Zürich

(Gemeinden Aarau, Bad Säckingen (D), Dielsdorf, Freiburg (D), Lahr (D), Luzern, Schaffhausen, Schwamendingen, Schwenningen (D), Singen (D), Wettingen)

Die üblichen Versammlungen finden statt. Die Verhaltensregeln des Bundesamts für Gesundheit müssen strikte eingehalten werden. Personen, die krank sind oder sich krank fühlen oder sich in den letzten 2 Wochen in den Risikogebieten aufhielten, dürfen nicht an den Veranstaltungen teilnehmen. Die Pfahl-Priestertumsversammlungen vom 7. März werden verschoben. Weitere Anpassungen können jederzeit folgen.

Tempel in Zollikofen

Die Sessionen im Tempel finden gemäss Plan statt. Die Verhaltensregeln des Bundesamts für Gesundheit sind strikte einzuhalten.

Auf der Webseite des Bundesamts für Gesundheit www.bag-coronavirus.ch lassen sich stets aktualisierte Informationen und Verhaltensregeln abrufen.

Hinweis an Journalisten:Bitte verwenden Sie bei der Berichterstattung über die Kirche Jesu Christi der Heiligen der Letzten Tage bei deren ersten Nennung den vollständigen Namen der Kirche. Weitere Informationen hierzu im Bereich Name der Kirche.